Häufig gestellte Fragen und Antworten
Fragen zu Beginn
- Wann sollten Kinder frühestens mit dem Gitarrenunterricht starten?
Ab der ersten, besser ab der zweiten Klasse. Die Gitarre ist sehr komplex, linke und rechte Hand haben völlig unterschiedliche Funktionen. Erstklässlern empfehlen wir, nicht gleich mit dem Schulanfang im September, sondern lieber erst ein paar Monate später zu beginnen.
- Was bringt der "Klassenunterricht an Schulen"?
Nicht viel, wenn 1 Lehrer in 45 min ca. 15 Kinder gleichzeitig auf der Blockflöte oder der Gitarre unterrichten soll.
- Vertragen sich G8-Gymnasium und Musikunterricht?
Je größer der Stress, desto wichtiger ist ein Ausgleich wie z. B. Musik. Die Jugendzeit besteht nicht nur aus Mathe und Physik.
- Kann man mit 60 noch ein Instrument erlernen?
Aber klar, man sollte sogar. Es macht Spaß und hält den Geist fit.
Fragen zur Anmeldung
- Ist eine Anmeldung schon verbindlich?
Nein, man ist zu nichts verpflichtet.
- Gibt es Leihinstrumente?
Ja, für die Fächer Konzertgitarre, E-Gitarre und Bass gibt es Leihinstrumente auf Anfrage soweit vorrätig.
- Kann man jederzeit anfangen?
Grundsätzlich ja. Beim Gruppenunterricht kann es evtl. Wartezeiten geben.
- Gibt es eine Probezeit mit Rücktrittsrecht?
Ja, die ersten drei Wochen.
Fragen zur Gebühr
- Gibt es eine Aufnahmegebühr?
Nein.
- Muss für die Probezeit Gebühr gezahlt werden?
Ja, und zwar für die ersten drei Wochenstunden der Betrag einer Monatsrate des entsprechenden Tarifs.
- Muss in den Ferien Gebühr gezahlt werden?
Ja, die Unterrichtsgebühr eines Jahres wird in 12 gleichen Monatsraten gezahlt.
Fragen zum Vertrag
- Wie lange läuft der Vertrag?
Zunächst über ein Jahr. Danach halbjährlich kündbar.
- Wie kann ich den Vertrag kündigen?*
Zum Ende des ersten Vertragsjahres und danach immer zum 31. März oder 30. September, jeweils schriftlich mit einer Frist von 8 Wochen.
* Verträge, die vor dem 01.01.2015 abgeschlossen wurden, haben andere Kündigungsregelungen.
- Kann ich den Vertrag auch vorzeitig beenden?
Ja, wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, die eine weitere Teilnahme am Unterricht unzumutbar machen. Das kann ein Umzug in eine entfernte Stadt, eine längere Krankheit oder bei Frauen eine Schwangerschaft sein.
- Gibt es auch Unterricht ohne Vertrag?
Ja, 5er-Karten. Das ist aber auf die Dauer teurer, als ein Vertrag.
Fragen zum Unterricht
- Ist an Feiertagen und in den Ferien Unterricht?
Nein, der Unterricht entfällt an den gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen entsprechend den amtlichen Regelungen am Sitz der Gitarrenschule.
- Ist am letzten Schultag vor Ferienbeginn noch Unterricht?
Ja, selbstverständlich den ganzen Tag.
- Was passiert, wenn der Lehrer krank oder verhindert ist?
Der ausgefallene Unterricht wird nachgegeben.
- Was passiert, wenn der Schüler krank oder verhindert ist?
Vom Schüler abgesagte Stunden müssen nicht nachgegeben werden. Die Gebühr kann nicht gekürzt werden. Bei Erkrankung des Schülers über 4 Wochen oder länger (Nachweis) entfällt die anteilige Gebühr.